Aufnahmegerät und Player / Easi-Speak pro MP3 / KMZ-Nr. A113

Das Easi-Speak Pro ist ein kabelloses Mikrofon, das speziell für den Bildungsbereich als tragbarer MP3-Recorder und Player entwickelt wurde. Es ermöglicht die direkte Aufnahme von Stimmen, Musik oder Geräuschen ohne PC-Anschluss und speichert diese als MP3- oder WAV-Dateien.

Geräteverleih:
Joachim Kieser:
Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de

(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)

Alle Informationen auf einem Blick
– Tonaufnahme direkt auf das Mikrofon – aufzeichnen und abspielen
– Dateien über das mitgelieferte USB direkt auf den PC übertragen
– 128 MB Speicher, mit bis zu 4 Stunden Aufnahmekapazität
– hohe Klangqualität
– LCD – Bildschirm zum Navigieren von Titeln
– Batterien wieder aufladbar via USB
– Eingebauter Lautsprecher für klare Wiedergabe
– Regelbare Lautstärke
– Einfache Aufnahme mit nur einer Taste
– Verbesserte Tonqualität
– Aufnahme von WAV – oder MP3 Dateien
– zwei Kopfhöreranschlüsse

Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum.

Die Ausleihe dieses Gerätes ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ebenso für gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.).

Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig.

Sie können Sie die Ausleihkosten hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/

 

Verleihbedingungen und Benutzerordnung

BENUTZERORDNUNG

Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.

Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen

Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.

Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen

Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)

Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg

Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.

Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.

Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB

Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.

Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.

Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.

Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.