Bluetooth Lautsprecher / Tribit StormBox Pro 2x / KMZ-Nr. A30
Die beiden Tribit Storm Boxen Pro sind robuste, tragbare 360°-Bluetooth-Lautsprecher mit 40W Leistung, langer Akkulaufzeit (10.000mAh), Bluetooth 5.0 mit USB-C-Ladebuchse und der Fähigkeit, als Powerbank zu dienen. Eine Stereo-Kopplung ist möglich und sie sind ideal für den Einsatz im Klassenzimmer und für kleinere bis mittelgroße Veranstaltungen, auch im Freien.
Geräteverleih:
Joachim Kieser: Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de
(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)
- Sound: 360°-Sound, 2x 7.5W + 25W Treiber, XBass-Modus, 60Hz-20kHz Frequenzgang.
- Konnektivität: Bluetooth 5.0, aptX-Unterstützung.
- Akkuleistung: 10.000 mAh, bis zu 24 Stunden Wiedergabe (realistisch eher 15-18h), Laden via USB-C.
- Robustheit: IP67-Zertifizierung (staubdicht und wasserdicht bis 1m/30min).
- Zusatzfunktionen: Kann als Powerbank über USB-A genutzt werden, Stereo-Pairing möglich.
- Design & Handling: Quaderförmig (ca. 9.6×9.6x18cm), Stoffbezug, praktischer Tragehenkel, intuitive Tasten.
Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum:
Die Ausleihe ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos, ebenso für gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.)
Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig:
Bluetooth-Kleinlautsprecher: 10.- € (pro Werktag)
Die Ausleihkosten für weitere Geräte können Sie hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/
Verleihbedingungen und Benutzerordnung
BENUTZERORDNUNG
Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.
Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen
Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.
Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen
Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)
Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.
Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.
Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB
Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.
Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.
Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.
Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.
