2x LED Akku Strahler / Eurolite Akku IP PAR 14 HCL mit Lichtmischer Stairville DMX Master 3 fx / KMZ-Nr. S06
LED Strahler: Der EUROLITE AKKU IP PAR 14 HCL QuickDMX ist ein akkubetriebener LED-Scheinwerfer, der sich ideal für den drahtlosen Einsatz im Innen- und Außenbereich eignet.
Lichtmischer: Stairville DMX-Master ist eine Reihe von DMX-Lichtsteuerpulten, die sich ideal für Einsteiger und kleinere bis mittelgroße Veranstaltungen eignen. Die gängigsten Modelle sind der DMX-Master I, der DMX-Master MK II ENC und der DMX-Master 3 – FX.
Geräteverleih:
Joachim Kieser: Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de
(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)
Eurolite IP PAR 14 HCL -Akku-Scheinwerfer
- mit 14x 10 W RGBWA/UV LEDs
- mit Diffusorscheiben für 15°, 27°, 30° oder 60° Abstrahlwinkel
- Akku-Betriebsdauer bis zu 26 Stunden (je nach verwendetem Programm)
- Ladedauer 3 Stunden
- Auto-, Master/Slave- und DMX-Modus (2; 3; 6-1; 6-2; 12 CH)
- Farbtemperatur 6-stufig einstellbar von 2700-8000 K
- Spannungsversorgung: 100-240 V AC, 50/60 Hz
- Stromanschluss: PowerTwist TR1 In / Out
- Akkutyp: 1 x Lithium-Ion 22,2 V, 4400 mAh, 97,68 Wh
- DMX: 3-pol XLR In / Out
- Ansteuerung: DMX, QuickDMX eingebaut, Stand-alone, IR-Fernbedienung
- Master/Slave Funktion
- Abmessungen (L x B x H): 32 x 37 x 23 cm
- Gewicht: 7,5 kg
- inkl. IR-Fernbedienung IR-7, Anschlusskabel mit Schutzkontaktstecker
Lichtmischpult
- 256 Channel DMX Controller mit Effect Generator
- Der DMX Master 3 ist die neu entwickelte Version des DMX Masters mit allen bekannten Funktionen und vielen Erweiterungen wie z.B. dem Effekt-Generator.
- Die DMX Steuerung kann bis zu 16 DMX Geräte (z.B. Moving Head, Scanner, etc.) mit bis zu je 16 Kanälen verwalten und ansteuern
- Mit dem neu entwickelten Effekt Generator lassen sich innerhalb von wenigen Sekunden erstaunliche Bewegungs-Effekte (Circle, Triangle, Linear, Jump, Wild, etc.) erstellen
Features:
- 256 DMX Kanäle
- Steuert bis zu 16 DMX Geräte mit jeweils 16 DMX Kanälen
- 240 Szenen auf 30 Bänken (8 Szenen pro Bank)
- 6 Chaser mit bis zu 250 Schritten (aus Szenen erstellt)
- 6 „Overlay“ Szenen
- Speed und Fade-Time für alle Programme und Chaser einstellbar
- 2 Encoder Räder zum Einstellen von PAN und TILT
- konfigurierbarer Blackout Master
- „Overwrite“ Funktion für den Play Modus
- alle Kanäle invertierbar
- Freeze Funktion (friert die aktuelle DMX Ausgabe ein)
- „Sound to Light“ Musiksteuerung durch eingebautes Mikrofon mit einstellbarem Filter
- 2 verschiedene Midi Modi für Synthesizer oder 49 Tasten Midi Keyboard
- Midi Steuerung u.a für Play Funktionen, Blackout, Overlays, Freeze, Auto-Beat, Tap-Sync, etc.
- Einstellbare Fade-Time Funktion für jeden Kanal
- Datensicherung mittels USB
- Software Update durch USB
- inkl. USB Pultleuchte
- 19″ einbaufähig (Plastikrahmen muss abgeschraubt werden)
- Abmessungen: 526 x 232 x 88 mm
- Gewicht: 3,5 kg
Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum.
Die Ausleihe dieses Gerätes ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ebenso für gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.).
Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig.
Sie können Sie die Ausleihkosten hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/
Verleihbedingungen und Benutzerordnung
BENUTZERORDNUNG
Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.
Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen
Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.
Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen
Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)
Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.
Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.
Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB
Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.
Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.
Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.
Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.
