Beamer Epson EB-L400U / Laser-Beamer / KMZ-Nr. D40

Der Epson EB-L400U ist ein leistungsstarker Laser-Projektor für den Business- und Bildungsbereich, der sich durch seine hohe Helligkeit von 4.500 Lumen und eine scharfe WUXGA-Auflösung (1920 x 1200 Pixel) auszeichnet
Lichtstärke: 4500 ANSI-Lumen
Auflösung: 1920×1200

Geräteverleih:
Joachim Kieser:
Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de

(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)

Helligkeit: 4.500 Ansi-Lumen (Weiß- und Farbhelligkeit) für klare Bilder in hellen Räumen.
Technologie: 3LCD-Technologie für natürliche Farbdarstellung ohne „Regenbogeneffekt“.
Kontrastverhältnis: Dynamisch bis zu 2.500.000:1 für tiefe Schwarztöne.
Projektionsgröße: Skalierbar von 50 Zoll bis zu beeindruckenden 500 Zoll Bilddiagonale.
Zoom: 1,6-facher manueller Zoom für flexible Platzierung.

Anschlüsse: Verfügt über 2x HDMI (einer mit MHL-Unterstützung), VGA-Ein/Ausgang, USB 2.0 Typ A/B und LAN (RJ-45).
360-Grad-Installation: Dank Laserlichtquelle kann der Beamer in jedem beliebigen Winkel montiert werden.
Wireless-Option: WLAN ist optional über ein separates Modul nachrüstbar, um Inhalte via Epson iProjection zu teilen.

Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum.

Die Ausleihe ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Für andere Einrichtungen, Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig:

Für gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg
(Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.)
Beamer (bis 5000 Lumen): 35,- € (je Ausleihe, max. 7 Tage)

Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Beamer (bis 5000 Lumen): 65,- € (pro Werktag)

Die Ausleihkosten für weitere Geräte können Sie hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/

Verleihbedingungen und Benutzerordnung

BENUTZERORDNUNG

Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.

Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen

Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.

Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen

Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)

Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg

Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.

Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.

Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB

Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.

Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.

Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.

Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.