Beamer LG PH 550 G / Portabler Taschenbeamer / KMZ-Nr. D45

Der LG Electronics PH550G MiniBeam ist ein kompakter LED-Projektor, der sich durch seine Mobilität mit integriertem Akku (bis zu 2,5 Stunden Laufzeit) und eine Helligkeit von 550 ANSI-Lumen auszeichnet.
Lichtstärke: 550 ANSI-Lumen
Auflösung: 1280×720

Geräteverleih:
Joachim Kieser:
Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de

(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)

Bildqualität: Native Auflösung von 1280 x 720 (HD Ready) mit einem Kontrastverhältnis von 100.000:1.
Helligkeit: Maximal 550 ANSI-Lumen, was laut BenQ für abgedunkelte Räume bis hin zu leichter Dämmerung geeignet ist.
Projektionsgröße: Unterstützt eine Bilddiagonale von ca. 63,5 cm bis 254 cm (25 bis 100 Zoll).
Anschlüsse: HDMI (mit MHL), USB Type-A für Plug & Play, VGA, AV-In sowie ein Kopfhörerausgang.
Drahtlose Funktionen: Bluetooth Sound Interface für externe Lautsprecher und Screen Share (Miracast/WiDi) zur kabellosen Bildübertragung.
Abmessungen & Gewicht: Sehr kompakt mit 174 x 109,5 x 44 mm und einem Gewicht von ca. 650 Gramm.

Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum.

Die Ausleihe ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Für andere Einrichtungen, Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig:

Für gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg
(Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.)
Beamer (bis 5000 Lumen): 35,- € (je Ausleihe, max. 7 Tage)

Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Beamer (bis 5000 Lumen): 65,- € (pro Werktag)

Die Ausleihkosten für weitere Geräte können Sie hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/

Verleihbedingungen und Benutzerordnung

BENUTZERORDNUNG

Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.

Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen

Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.

Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen

Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)

Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg

Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.

Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.

Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB

Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.

Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.

Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.

Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.