Bluetooth Lautsprecher / Ultimative Ears Megaboom 3 / KMZ-Nr. A27

Die Ultimate Ears MEGABOOM 3 Box, ist ein robuster und tragbarer Bluetooth-Lautsprecher, der sich durch lange Akkulaufzeit, 360°-Sound und Wasserdichtigkeit auszeichnet und sich ideal für Einsätze im Klassenzimmer und für Outdoor-Aktivitäten eignet.

Insgesamt befinden sich 4 Geräte im Bestand: Weitere KMZ-Nr. A28/ A29/ A30

Geräteverleih:
Joachim Kieser:
Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de

(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)

• Klang: 360°-Sound, kräftige Bässe, klare Höhen und Mitten.
• Akkulaufzeit: Bis zu 20 Stunden.
• Wasserdichtigkeit: IP67-zertifiziert
• Konnektivität: Bluetooth.
• Bedienung: Laut/Leise-Tasten, Power-Taste, Magic Button (Steuerung von Play/Pause/Skip).
• Laden: Micro-USB-Anschluss, optional mit Power-Up-Ladestation.
• Frequenzbereich: 60 – 20.000 Hz.
• Gewicht: Ca. 900 g.
• Abmessungen: 22,5 cm hoch, 9 cm Durchmesser.

Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum:

Die Ausleihe ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos, ebenso für gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.)

Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig:
Bluetooth-Kleinlautsprecher: 10.- €
(pro Werktag)

Die Ausleihkosten für weitere Geräte können Sie hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/

Verleihbedingungen und Benutzerordnung

BENUTZERORDNUNG

Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.

Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen

Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.

Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen

Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)

Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg

Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.

Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.

Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB

Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.

Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.

Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.

Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.