Das Energierad / KMZ-Nr: 8580037
Mit dem Energierad wird durch Muskelkraft Strom erzeugt, mit dem unterschiedliche Verbraucher (Geräte, Lampen) betrieben werden können. Benötigt ein Verbraucher wenig Energie, ist der Tretwiderstand gering. Bei hohem Energieverbrauch ist der Tretwiderstand entsprechend groß. Auf diese Weise kann der unterschiedliche Energieverbrauch verschiedener Verbraucher spielerisch und nachhaltig ‚erfahren’ werden. Während die LED-Lampe ohne allzu großen Aufwand zum Leuchten gebracht wird, kann man bei der herkömmlichen Glühlampe schon ins Schwitzen kommen. Wird der Wasserkocher angeschlossen, sind sportliche Höchstleistungen gefragt. Bis zu vier Geräte können gleichzeitig über die vorhandenen 12-Volt-Anschlüsse betrieben werden.
Geräteverleih:
Joachim Kieser: Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de
(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)
Aufstellmaße (L/B/H in cm): 1115/53/150
Gewicht: ca. 50 kg
Max. Gewichtsbelastung: 130 kg
Bedientableau:
Spannungsanzeige bis 15 V
Stromanzeige bis 25 A
4 Schalter
2 Lampenfassungen E27
2 Steckdosen 12 V
Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum.
Die Ausleihe dieses Gerätes ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ebenso für gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.).
Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig.
Sie können Sie die Ausleihkosten hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/
Verleihbedingungen und Benutzerordnung
BENUTZERORDNUNG
Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.
Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen
Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.
Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen
Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)
Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.
Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.
Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB
Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.
Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.
Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.
Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.


