GPS Geräte / eTrex Touch 35 / 10er Koffer / KMZ-Nr. GK04

Das Garmin eTrex Touch 35 ist ein robustes, wasserdichtes Outdoor-Navigationsgerät mit Touchscreen-Display, vorinstallierten TopoActive Europa-Karten und zusätzlichen Sensoren wie einem barometrischen Höhenmesser und elektronischem Kompass. Es ist für eine Vielzahl von Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Geocaching konzipiert.

Geräteverleih:
Joachim Kieser:
Tel.-Nr. 07141 144 2243
joachim.kieser@landkreis-ludwigsburg.de
oder
Sekretariat: Tel.-Nr. 07141 144 2249
kreismedienzentrum@landkreis-ludwigsburg.de

(Bitte bei der Reservierung wenn möglich die KMZ-Nr. des Geräts angeben)

Display 2,6 Zoll (3,6 x 5,5 cm) Farb-Touchscreen, auch bei Sonnenlicht gut ablesbar.
Abmessungen 5,8 x 10,2 x 3,3 cm.
Gewicht 159 g (mit Batterien).
Batterielaufzeit Bis zu 16 Stunden mit 2 AA-Batterien (nicht im Lieferumfang enthalten).
Wasserdichtigkeit IPX7 (schutzdicht bis 1 Meter Tiefe für 30 Minuten).
Speicher 8 GB interner Speicher, erweiterbar per microSD-Karte.
Karten Vorinstallierte, routingfähige Garmin TopoActive Karte für 46 Länder in Europa.
GPS/GLONASS Hochempfindlicher Empfänger für schnelle und präzise Positionsbestimmung mittels GPS und GLONASS Satellitensystemen.

Voraussetzung für die Ausleihe ist ein Kundenkonto im Kreis-Medienzentrum.

Die Ausleihe dieses Gerätes ist für staatl. Schulen und Kitas aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ebenso für gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien u.ä.).

Für Privatpersonen und gewerbliche Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg ist die Ausleihe von Geräten kostenpflichtig.

Sie können Sie die Ausleihkosten hier einsehen:
Gebührenordnung KMZ Ludwigsburg – https://kmz-ludwigsburg.de/gebuehrenordnung-2026/

 

Verleihbedingungen und Benutzerordnung

BENUTZERORDNUNG

Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.

Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen

Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.

Geräteverleih an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen

Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, gGmbH, kirchliche und konfessionelle Einrichtungen, Parteien und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Beamern wird für alle Entleihenden, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt (für max. eine Woche) von 35.-/bzw. 60.- Euro erhoben. (je nach Lichtstärke des Beamers)

Für jede Ausleihe ist eine Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule etc.) und die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg

Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihdauer von Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.

Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung.

Gebührenordnung-2026-Kreis-Medienzentrum LB

Bei der Ausleihe bitten wir einen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.

Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher.
Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.

Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.

Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.